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Wirtschaftsprüfung

Eine sachgerechte und wirtschaftliche Jahresabschlussprüfung erfordert in vielen Branchen des öffentlichen Sektors spezielle Fachkenntnisse des Abschlussprüfers. Die Jahresabschlüsse sind bei Krankenhäusern, Pflegeheimen und Wohnungsbaugesellschaften nach speziellen Buchführungsverordnungen aufzustellen. Bei Unternehmen der öffentlichen Hand wird generell die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) mit beauftragt. Im Bereich der gemeinnützigen Krankenhäuser befasst sich die Abschlussprüfung nicht nur mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht, sondern der Prüfungsgegenstand wird mitunter in vielerlei Hinsicht erweitert.

Unsere Prüfer verfügen über langjährige berufliche Prüfungserfahrungen in folgende Branchen

  1. 01Krankenhäuser
  2. 02Rehakliniken
  3. 03Pflegeheime
  4. 04Werkstätten für Menschen mit Behinderung
  5. 05Jugendhilfeeinrichtungen
  6. 06Berufs- und Weiterbildungsstätten, Akademien
  7. 07Wasser- und Bodenverbände, Sondergesetzliche Verbände im Bereich Hochwasserschutz, Abwasserentsorgung
  8. 08Zweckverbände für IT-Dienstleistungen
  9. 09Kommunale Wasserversorger, Abwasserentsorger
  10. 10Jahres- und Gesamtabschlüsse von Städten und Kreisen in NRW
  11. 11Strom- und Gasversorgungsbetriebe